In seiner Debatte zur Bewilligung der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen für die Spitäler der Region (KSBL, Psychiatrie, Privatspitäler) vom 23. Februar 2017 wurde von mehreren Fraktionen der Pauschalcharakter der gesprochenen Summen bemängelt. Dies führt zu Unsicherheiten, ob die vom Kanton gesprochenen Mittel für bestimmte Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Spitäler auch wirklich für die vom Landrat und der Regierung beabsichtigten Zwecke eingesetzt werden. Eine bessere und klarere Verantwortlichkeit und Rechenschaft über die Verwendung dieser Mittel ist auch angesichts der hohen Summen (z.B. 39 Mio fürs KSBL) wünschenswert. Hierzu sollten die gesprochenen Mittel in den Spitälern transparent in nach Verwendungszweck unterschiedlichen Rechnungskreisen verbucht werden, so dass die Spitäler jederzeit über die zweckgemässe Verwendung dieser Mittel Rechenschaft ablegen können. Ein solcher Rechenschaftsbericht ermöglicht auch eine bessere Entscheidungsgrundlage für den Landrat bezüglich zukünftiger Anträge für Gemeinwirtschaftliche Leistungen.
Entsprechend wird beantragt:
Der Regierungsrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die Erbringer gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch eine geeignete Rechnungslegung/Verbuchung jederzeit detailliert über die zweckgemässe Verwendung der Mittel für gemeinwirtschaftliche Leistungen Auskunft geben können.
In den Landratsvorlagen für die Neu-Bewilligung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist jeweils über die zweckgemässe Verwendung der Mittel aus der Vorperiode mittels eines kurzen Berichts Rechenschaft abzulegen.