Der Kanton realisiert eigene Bauten und saniert viele bestehende Gebäude.
Wir sind der Überzeugung, dass der Kanton nicht nur den Privaten vorschreiben sollte, nach welchen Standards gebaut werden muss, sondern auch bei den eigenen Projekten eine Vorbildfunktion in Bezug auf Standard Innovation und Energieeffizienz einnehmen muss.
 
Der Regierungsrat wird eingeladen das Energiegesetz mit folgendem Text zu ergänzen:
MuKEn Teil M Vorbildfunktion öffentliche Hand
Art. 1.47 Grundsatz Vorbild öffentliche Hand  (G)
1 Für Bauten, die im Eigentum von Bund, Kanton und Gemeinden sind, werden die
Minimalanforderungen an die Energienutzung erhöht. Der Kanton legt einen Standard fest.
 
2 Die Wärmeversorgung wird bis 2050 zu 100% ohne fossile Brennstoffe realisiert. Der
Stromverbrauch wird bis 2030 um 20% gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt oder mit neu
zugebauten erneuerbaren Energien gedeckt.