Motion von Laura Grazioli für die Landratssitzung vom 25. März 2021 
Ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in der Schweiz entfällt auf den Verkehr. Er stellt deshalb einen Schwerpunkt in der Energiestrategie 2050 dar. Der Pendlerabzug ist ein effektives Instrument, um einen Beitrag zur Energieeinsparung im Verkehrsbereich zu leisten.
Seit dem Steuerjahr 2017 kann im Kanton Basel-Landschaft ein ermittelter Fahrtkostenbetrag bis höchstens CHF 6’000 bei der Staatssteuer und höchstens CHF 3’000 bei der Bundessteuer von den Steuern abgezogen werden. 2016 hat der Landrat sich gegen den damaligen Regierungsvorschlag gestellt, den Pendlerabzug bei der Staatssteuer analog zur Bundessteuer bei CHF 3’000 zu deckeln, was aus ökologischer und finanzpolitischer Sicht sinnvoll gewesen wäre.
Mit dem vorliegenden Vorstoss wird nun ein anderer Ansatz gewählt und gefordert, dass zukünftig nur noch Nutzer*innen eines nachhaltigen Fortbewegungsmittels in den Genuss des Pendlerabzugs von weiterhin maximal CHF 6’000 kommen sollen. Als «nachhaltig» gelten sollen dabei neben ÖV und Veloverkehr diejenigen Fahrzeuge des MIV, welche bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Bei der Definition dieser Kriterien kann sich die Regierung entweder auf bereits existierende Rankings und Listen wie bspw. die Autoumweltliste (www.autoumweltliste.ch) abstützen oder entsprechende Kriterien selbst entwickeln.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, das Steuergesetz dahingehend anzupassen, dass der Pendlerabzug zukünftig nur noch für nachhaltige Mobilität (entsprechend einer dem Zweck angemessenen Definition für Nachhaltigkeit) geltend gemacht werden kann.
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