Motion von Landrat Marco Agostini für Donnerstag, 21. Oktober 2021

Wer ein Tier misshandelt, vernachlässigt, aussetzt, auf qualvolle Art oder mutwillig tötet oder dessen Würde auf andere Art missachtet, muss mit einer Strafverfolgung rechnen. So steht es im Gesetz. Für eine definitive Verurteilung braucht es jedoch einen guten Vollzug und eine optimale Strafverfolgung, ansonsten nützen die Gesetze und Straffmasse nur wenig.

Während in einigen Kantonen (Zürich, Aargau etc.) bei der Polizei bereits eine Fachstelle für Tierdelikte besteht und sehr erfolgreich arbeitet, fehlt diese in unserem Kanton Baselland. Entsprechende Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Fachstellen sehr effizient und schlagkräftig arbeiten und die Zahl der entdeckten und verfolgten Delikte nach Einführung stark angestiegen sind.

Diese Fachpersonen sollen komplexe Fälle von Tierquälerei bearbeiten, gegen unbekannte Täter*innen ermitteln z.B. bei sadistischen und sexuell motivierten Gewalttaten an Tieren, den strafrechtlichen Vollzug in Fällen von Tiermisshandlungen organisieren, die Staatsanwaltschaft und das Veterinäramt und die/den Kantonstierärzt*in bei den Untersuchungen unterstützen, Kolleg*innen im Polizeikorps in Fällen von schlechter Behandlung und Haltung von Tieren beraten und Weiterbildungen der Korps in Sachen Tierschutzgesetzgebung organisieren und durchführen.

Vor diesem Hintergrund wird die Regierung gebeten, entsprechende Schritte zur Bildung einer Fachstelle für Tierdelikte einzuleiten.