In seiner schriftlichen Antwort auf die Interpellation 2017-238 legt die Regierung in ihrer Antwort auf Frage 4 dar, dass dem Kanton vom amtierenden Verwaltungsrat der Einsitz eines von ihm vorgeschlagenen Mitglieds „verweigert“ wurde. Dies obwohl der Kanton mit einem Anteil von Total 32 % (22% hält der Kanton direkt; 10% seine 100% Tochter BLKB) der klar grösste Aktionär der AAGL ist. Beim „abgelehnten“ Kandidaten handelte es sich um einen best-ausgewiesenen Fachmann und es wurde offensichtlich, dass der aktuelle AAGL-Verwaltungsrat befürchtet, dass ein „starker“ Kantons-Vertreter der vom Kanton im Sinne gesunder Kantonsfinanzen formulierten Eigentümerstrategie zum Durchbruch verhelfen könnte.
Dass der Kanton aktuell nicht im Verwaltungsrat vertreten ist, widerspricht dem Gesetz über Public Corporate Governance und gefährdet die Werthaltigkeit von Aktiven des Kantons. Dass dieser Zustand durch die Weigerung des aktuellen Verwaltungsrates herbeigeführt wurde macht den Vorgang besonders fragwürdig. Das Vorgehen des Verwaltungsrates der AAGL erscheint zudem in speziellem Licht wenn man berücksichtigt, dass gemäss Artikel 762 Absatz 2 OR der Kanton das explizite Recht zur Delegation von VR-Mitgliedern, sogar ohne GV-Beschluss hat.
Es ist dringend notwendig, dass die vom Aktienrecht vorgegebenen Aktionärsrechte in diesem Fall zur Anwendung kommen und die Entrechtung des Kantons korrigiert wird. Das hierfür zuständige Gremium ist die Generalversammlung der AAGL. Sollte die Mehrheit der Aktionäre der AAGL das Vorgehen seines Verwaltungsrats billigen, so ist dies zu akzeptieren und der Kanton könnte dann in Kenntnis dieses Entscheides auch gut informiert über die Zukunft seiner Beteiligung an der AAGL entscheiden – Entschädigungsforderungen vorbehalten.
Es ist an der Zeit, dass die Generalversammlung der AAGL zu diesen Fragen konsultiert wird. Der Kanton als grösster Aktionär soll in Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aktionärsrechte diese Fragen auf die Agenda der Generalversammlung setzen.
Entsprechend wird gemäss §35-1b Landratsgesetz (Handlungspostulat) beantragt:
Der Regierungsrat wird beauftragt mit allen im «Konzern» Baselland gehaltenen Stimmen (aktuell 32%) an der Autobus AG Liestal eine ausserordentliche Generalversammlung zu beantragen, damit er mindestens entsprechend seinem Konzern-Stimmenanteil im zukünftigen Verwaltungsrat der AAGL vertreten ist, um damit die Ziele gemäss seiner Eigentümerstrategie wirkungsvoll im Verwaltungsrat einbringen zu können.