Sozialhilfekosten sind ein wesentlicher Kostenblock des Kantons Baselland. Die Berechtigung zum Bezug von Sozialhilfe wird zwar sehr sorgfältig abgeklärt, doch stellt sie jeweils eine Momentaufnahme dar. Wesentliche, positive Veränderungen der Vermögenssituation eines Sozialhilfe-Empfängers gehen „vergessen“ oder werden nicht gemeldet. Beispielsweise erfährt das kantonale Sozialamt nichts von der Erbschaft einer ausländischen Liegenschaft oder entsprechender Vermögenswerte. Entsprechend wird auf der falschen Basis weiter Sozialhilfe bezogen.
Das Risiko, dass solch ein Missbrauch aufgedeckt wurde, war bis anhin nicht hoch, doch hat sich dies im Zuge des automatischen Informationsaustausches im Bankenbereich stark geändert. In den Kantonen Genf und Neuenburg hat man auf diese veränderte Situation reagiert und die Möglichkeit einer Amnestie für fälschlicherweise bezogene Sozialhilfe geschaffen.
Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv für die entsprechenden Kantonskassen ausgefallen. Durch die Nachdeklaration konnten in diesen Kantonen die Sozialhilfekosten um einen Millionenbetrag nicht nur einmalig sondern nachhaltig entlastet werden. Zudem werden aufwändige Strafverfahren vermieden und es wird ein echter Anreiz geschaffen reinen Tisch zu machen.
Entsprechend wird beantragt:
Der Regierungsrat wird beauftragt eine Amnestie-Möglichkeit für fälschlicherweise bezogene Sozialhilfe, analog der Lösungen in den Kantonen Genf und Neuenburg, auf den Weg zu bringen. Damit sollen die positiven Erfahrungen aus diesen Kantonen auch im Kanton Baselland ermöglicht werden.