Seit dem 1. November 2012 hat ein neuer Artikel im Raumplanungsgesetz des Bundes (Art. 24c RPG) das Bauen ausserhalb der Bauzonen gelockert. Gestützt darauf sind seither  in der ganzen Schweiz zahlreiche Gesuche eingereicht worden. Es gibt Befürchtungen, dass damit der ländliche Raum weiter und noch vermehrt verbaut werden wird. Die neue Regel kann nämlich Anreiz dazu sein, die landwirtschaftliche Nutzung aufzugeben und das Wohngebäude zu Preisen für exklusives Bauland zu verkaufen. Dies ist nicht im Interesse der Raumplanung, welche die Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet zum Ziel hat.
 
Es stellt sich die Frage, wie sich der neue Artikel 24c RPG im Kanton Basel Landschaft ausgewirkt hat und auswirken wird. Eine detaillierte Statistik dazu fehlt.
Ende November 2016 erschien das Statistische Jahrbuch des Kantons Basel Landschaft. Es bietet auf rund 270 Seiten Basisdaten zu Bevölkerung, Wirtschaft, Sozialem, Bildung, Finanzen und zahlreichen weiteren Bereichen der öffentlichen Statistik. Es dient u.a. uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern als Nachschlagewerk. So können Vorstösse auf klaren Fakten basieren.
Das Jahrbuch enthält viele Zahlen zum Bauen innerhalb des Siedlungsgebietes und auch einige Angaben zur Landwirtschaft. Was fehlt sind Statistiken zum Bauen ausserhalb der Bauzone.
Mit der Vorlage 2015/247 wurde der Landrat zwar über die Richtplanungstätigkeit 2010-2014 informiert. Es ist aber davon auszugehen, dass für die Zeitspanne von 2015 -2019 erst im Jahr 2020 ein nächster Bericht vorgelegt werden wird.
 
Der Druck auf die Landschaft hat deutlich zugenommen. Bauten ausserhalb der Bauzone spielen dabei eine erhebliche Rolle. Mit einer jährlichen, umfassenden Statistik kann der Öffentlichkeit aufgezeigt werden, wie sich das Bauen ausserhalb der Bauzone entwickelt. Die für die Jahre 2001-2013 ausgewiesenen statistischen Zahlen in der Vorlage 2015/247 sollten deshalb jährlich aktualisiert und publiziert werden.
So könnten auch die Behörden frühzeitig einen Trend erkennen, und allenfalls mit einer angepassten Bewilligungspraxis darauf reagieren.
Ich beantrage deshalb zu prüfen und zu berichten, ob die Zahlen zu den „Baubewilligungen ausserhalb der Bauzonen“ jährlich aktualisiert und sinnvollerweise im Statistischen Jahrbuch des Kantons Basel-Landschaft publiziert werden können und ob dieses Anliegen per 2017 umgesetzt werden kann.