Leider wurde mein erstes Postulat «Fluglärm: Neufestsetzung der Grenzwerte in der Nacht überfällig» vom Regierungsrat, beziehungsweise Bundesrat, mutlos und unvollständig beantwortet (Vorlage 2017/267). Darin wurde der Regierungsrat gebeten, sich beim Bund für eine sofortige Überarbeitung und Neufestsetzung der Immissions-Grenzwerte in der Nacht einzusetzen. In seiner Antwort schreibt das UVEK, bzw. Frau BR Leuthard, dass im Dezember 2010 (notabene nach dem Bundesgerichtsurteil) eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden sei. Diese kam zum Schluss, dass die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen für eine Neufestsetzung von Lärmgrenzwerten erst noch zu erarbeiten seien.
Ganz offensichtlich hatte das Bundesgericht entsprechende wissenschaftliche Daten, auf Grund derer es die Entscheidung fällte, dass die Grenzwerte zu überarbeiten seien! Weshalb ziert sich denn nun das UVEK, verzögert den klaren Auftrag des Gerichts und gibt nochmals zeitintensive Studien in Auftrag? Wird hier auf Zeit gespielt auf Kosten der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung?
Durch die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) konnten anerkannte Forschungsinstitutionen ermutigt werden, die oben erwähnten Forschungen anzustellen. Es wurde darauf das interdisziplinäre Forschungsprojekt «SiRENE» gestartet, welches die notwendigen Grundlagen für die Beurteilung der Wirkungen von Lärm auf Menschen aktualisieren soll. Die Daten dieses Projektes liegen vor und nun sollte endlich gehandelt werden. Denn die Studie belegt, dass das Herz- und Hirninfarktrisiko nicht erst ab einem durchschnittlichen Fluglärm von 50 Lden (dem bestehenden Grenzwert in der Nacht), sondern schon ab 40 Lden steigt. Dies ist besorgniserregend und es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit den dringlich nötigen Massnahmen zur Verminderung des Lärms zugewartet wird.
Die gleiche Kommission (EKLB) unterbreitete schon in ihrem Jahresbericht 2014/15 Vorschläge für neue Grenzwerte in den frühen Morgenstunden. Ihre Bitte, diese Vorschläge publizieren zu dürfen, wurde jedoch von BR Leuthard abschlägig beantwortet. Was steht genau in diesem Bericht? Unterliegt dieser Bericht dem Öffentlichkeitsprinzip? Falls Nein, bitte ausführlich begründen.
Der Regierungsrat wird eingeladen, sich vom Bund nicht so einfach mit dessen ersten Antworten zufrieden zu geben, sondern nachzuhaken. Im Speziellen soll er vom Bundesrat eine Stellungnahme zu den längst publizierten Resultaten von 2010 (Herzinfarktstudie) sowie von 2017 (SAPALDIA und SiRENE) verlangen.
Der Regierungsrat wird auch eingeladen, die Grenzwertvorschläge der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung anzufordern und entsprechend zu handeln.