Postulat: Notarztsystem im Kanton Basel-Landschaft
In einem akut lebensbedrohlichen Notfall ist es für das Überleben eines Patienten sinnvoll, wenn frühzeitig ein/e Notarzt/Notärztin (NA) für die Sofortmassnahmen und die Behandlung schon vor Ort eingesetzt wird. Dass in einem solchen Notfall nebst dem Rettungsdienst auch ein/e NA zum Patienten oder zur Patientin kommt, ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Es existieren dabei zwei Organisationsformen: das Kompakt- und das Rendez-vous-System, je nachdem ob der/die NA gemeinsam mit dem Rettungsdienst oder davon getrennt zum Einsatzort fahren.
Im Kanton Basel-Landschaft sind regional vier unterschiedliche Lösungen anzutreffen. Ein Notarzt-basiertes Rettungswesen kennen der Rettungsdienst KSBL Liestal, der Rettungsdienst Nordwestschweiz (nicht permanent), sowie die Sanität Basel-Stadt. Im Laufental existiert kein Notarztsystem. Der Interverband für Rettungswesen (IVR) verlangt für die Zertifizierung von den Rettungsdiensten eine Notarztindikationenliste (in welchen Fällen ein/e NA zwingend anwesend sein muss) und gemäss der Verordnung über die Organisation der Kranken-, Rettungs- und Leichentransports (SGS934.11, §9), können die Rettungsdienste den Einsatz von Notärzten selbst regeln.
Der Fortbestand der bestehenden Notarztsysteme (unteres und oberes Baselbiet) ist damit keineswegs gesichert, sondern kann innert kurzer Zeit verschwinden und ist derzeit aufgrund verschiedener Umstände (Abbaumassnahmen, Veränderungen im Gesundheitswesen und in der Spitallandschaft) besonders gefährdet. So gestattet der IVR die einfache Alarmierung der Luftrettung anstelle eines bodengebundenen Notarztsystems, um die geographischen Besonderheiten (bevölkerungsarme, abgelegene Gebiete) der Schweiz abzudecken. Mit der Abstützung auf die Luftrettung können aber weder die Verfügbarkeit, noch die Einhaltung der Hilfsfrist garantiert werden.
Im Kanton Basel-Landschaft mit seinen bevölkerungsreichen Agglomerationen sind notarztbasierte Rettungsdienste absolut zweckmässig. Der Kanton hat sich aber zu deren Organisation weder geäussert noch sich daran mittels GWL beteiligt. Andererseits bestehen Verträge, die auf NA aus dem Kanton Basel-Landschaft basieren. Weiter sind seitens der operativ tätigen Rettungsdienste Pläne für ein bikantonales Notarztsystem bekannt.
Der Regierungsrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
Wie die bestehenden Notarztsysteme im Fortbestand gesichert oder in eine bessere zukünftige Form überführt werden können (wenn möglich gemeinsam mit Basel-Stadt) und wie sich der Kanton Basel-Landschaft daran beteiligen kann.