Wenn Menschen aus einer Wohnung ausgewiesen werden und keine neue finden, behalten sie in derjenigen Gemeinde, in der sie zuletzt angemeldet waren, ihren offiziellen Wohnsitz. In BL bleibt die Wohngemeinde durch ihre Sozialhilfe für das Lebensnotwendigste von Menschen zuständig, sofern diese selber nicht dafür aufkommen können. Das Lebensnotwendigste umfasst auch die Kosten für eine einfache Wohnung. Wo eine solche nicht zur Verfügung steht, bietet die Notschlafstelle eine Möglichkeit, um bei Kälte nicht an Leib und Leben gefährdet zu sein.
 
Der Regierungsrat wird gebeten, sofort Verhandlungen mit dem Basler Sozialdepartement aufzunehmen, in Zusammenarbeit mit den BL Gemeinden, damit die Notschlafstelle obdachlosen BaselbieterInnen weiterhin zum gleichen, günstigen Tarif zur Verfügung steht wie für Obdachlose mit offiziellem Wohnsitz in Basel Stadt.
Mit Elisabeth Augsburger / EVP