Der Landrat hat in seiner Sitzung vom 2. November 2017 Anpassungen am EG STPO vorgenommen, welche diverse Mängel am aktuellen Aufsichtsmodell über die Staatsanwaltschaft mindern/eliminieren soll. Sowohl die GPK, als auch die Justizkommission des Landrats haben bei diesem Thema die Wichtigkeit einer fachlich kompetenten Fachaufsicht betont. Der Rücktritt der aktuellen Fachkommission wurde allgemein bedauert und als Zeichen einer suboptimal organisierten Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft gewertet. Als weiteres Problem wurden potenzielle Interessenkonflikte von Fachkommissions-Mitgliedern erkannt.
Diese Herausforderungen an eine gute Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft sind nicht BL-spezifisch. Auch andere Kantone bzw. der Bund mussten dieses organisatorische Problem lösen. Ziel ist dabei immer eine möglichst kompetente und unabhängige Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft. In dieser Hinsicht interessant sind die Lösungen, welche sich im Bund (Aufsicht über die Bundesanwaltschaft) und in diversen Kantonen (z.B. Fribourg, Genf) gut bewährt haben. Hier hat jeweils ein unabhängiges Gremium von Fachexperten (z.B. Alt-Gerichtspräsidenten, alt Polizeikommandanten, Professoren) die Aufsicht mit einem klar begrenzten Weisungsrecht über die Beaufsichtigten. Diese Aufsichtsmodelle ermöglichen, ohne in laufende Verfahren einzugreifen, eine professionelle Weiterentwicklung der operativen Abläufe bei den Strafverfolgungsbehörden.
Basierend auf diesen Erfahrungen wird die Regierung gebeten, folgendes zu prüfen:
 
Die Regierung wird gebeten ein neues Aufsichtsmodell der Staatsanwaltschaft zu prüfen, welches die fachliche Aufsicht einem unabhängigen Gremium (vulgo Justizrat) überträgt, wie es z.B. der Bund oder gewisse Kantone (z.B. Fribourg, Genf,…) kennen.
 
eingereicht mit:
Sara Fritz; Grüne/EVP
Dominik Straumann, SVP
Diego Stoll, SP
Beatrix von Sury d’Aspremont, CVP/BDP
Marc Schinzel, FDP