Das BAZL lädt auf seiner Homepage zur Vernehmlassung zum neuen Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ein1. Der SIL ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt für die Behörden verbindlich fest.
Der SIL besteht aus zwei Teilen: dem Konzeptteil und dem Objektteil. Der Konzeptteil enthält generelle Ziele und Vorgaben zur Infrastruktur der schweizerischen Zivilluftfahrt. Er legt das Gesamtnetz mit den Standorten und den Funktionen der einzelnen Flugplätze fest. Der Objektteil konkretisiert die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze (ist noch nicht publiziert). In den einzelnen Objektblättern werden für jeden Flugplatz der Zweck, das beanspruchte Areal, die Grundzüge der Nutzung, die Erschliessung sowie die Rahmenbedingungen zum Betrieb festgelegt. Zudem werden die Auswirkungen auf Raum und Umwelt aufgezeigt.
Wichtige Punkte des Konzeptteils sind:
– Die momentan geltenden Betriebszeiten der Flughäfen sollen beibehalten werden.
– Die Lärmgrenzwerte sollen nach oben korrigiert werden (dies trotz eines Bundesgerichtsurteils von 2010, BGE 137 II 58)2
– Der Luftfahrt soll Vorrang vor dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung eingeräumt werden. Bei Linienflügen dürfen die Lärmgrenzwerte überschritten werden.
Die seit Jahren zunehmende Lärmbelastung der Bevölkerung wird dabei völlig ausser Acht gelassen. Auf Kosten der Gesundheit von Flughafenanwohnern soll den Flughäfen vor allem eines erlaubt werden – weiter auszubauen ohne Rücksicht auf die Anwohner.
Der Regierungsrat hat, neben vielen andern, auch die Pflicht, sich für die Gesundheit und Sicherheit seiner Kantonsbevölkerung einzusetzen. Dies kann er mittels einer entsprechenden Vernehmlassungsantwort zum SIL wahrnehmen. Zudem besteht seit Jahren ein, mehrfach bestätigter, Auftrag (Motion Goeschke, 2008-091, Nachtflugsperre auf dem EAP), sich für eine verlängerte Nachtruhe von 23-6h einzusetzen.
Der Regierungsrat wird aufgefordert sich zum SIL Konzeptteil vernehmen zu lassen und in seiner Stellungnahme zu fordern, dass
· der Passus betreffend Beibehaltung der bestehenden Betriebszeiten ersatzlos gestrichen wird,
·  ein zusätzlicher Passus eingefügt wird, womit die Flughafenbetreiber zur periodischen Erstellung einer Risikoanalyse verpflichtet werden,
· der Planungssicherheit von Kantonen und Gemeinden mehr Bedeutung eingeräumt wird, indem die Lärmbelastungskataster nicht dem Fluglärm angepasst werden dürfen, sondern der Flugbetrieb sich nach den Vorgaben der Kataster zu richten hat.
Quellen:
1: https://www.bazl.admin.ch/sil
2: http://www.polyreg.ch/bgepub/Band_137_2011/BGE_137_II_58.html