Der Vollzug des Umweltrechts im Kanton Basel-Landschaft verläuft unbefriedigend. Eine zentrale Schwachstelle des geltenden Umweltstrafrechts bilden die Sanktionsmechanismen. Trotz des teilweise hohen ökologischen Schadenspotentials werden Umweltdelikte (nur) als Übertretungs- und Vergehenstatbestände erfasst. Zwischen den vergleichsweise niedrigen Strafdrohungen und dem beträchtlichen Ermittlungsaufwand besteht ein Ungleichgewicht.
Ein zentraler Ansatzpunkt zur Stärkung des Umweltstrafrechtsvollzugs wäre beispielsweise die konsequentere Anwendung des Instruments der Einziehung durch die Strafverfolgungsbehörden. Weil die Täter bei Umweltstraftaten grösstenteils rational und aus wirtschaftlichen Motiven handeln, stehen finanzielle Sanktionen im Vordergrund. Die Einziehung aller dem Täter zugeflossenen wirtschaftlichen Vorteile trifft ihn meist härter als die Strafe selber. Aus ökonomischer Sicht führt dies dazu, dass die Kosten für die Begehung von Umweltstraftaten erhöht werden, was den Täter in seiner Hauptmotivation trifft – dem Gewinn. Langfristig kann die Einziehung dadurch auch eine verhaltenssteuernde Wirkung entfalten.
Die Einziehung steht der Staatsanwaltschaft auch heute zur Verfügung, wird aber im Zusammenhang mit Umweltdelikten selten bis gar nicht eingesetzt. Dies liegt u.a. daran, dass den Strafverfolgungsbehörden oft das notwendige Fachwissen fehlt, welches beim Amt für Umwelt und Energie (AUE) vorhanden wäre. Der Beitrag, den die Umweltbehörden bei der Verfolgung von Umweltdelikten leisten, hängt wesentlich davon ab, wann und wie sich diese in das Strafverfahren einbringen können. Am wirkungsvollsten ist dieser Beitrag, wenn das AUE als Partei im Strafverfahren auftreten kann, d.h. über Parteirechte verfügt. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Kantonen besitzt das AUE im Kanton Basel-Landschaft keine Parteirechte bei Umweltdelikten. Besässe es entsprechende Rechte, könnte es zukünftig die Rolle eines «Anwalts für die Umwelt» einnehmen. Auch in anderen Bereichen des Verwaltungsstrafverfahrens könnten Parteirechte für Behörden einen substantiellen Beitrag zur Durchsetzung der spezialgesetzlich geschützten öffentlichen Interessen leisten.
Ich beauftrage die Regierung des Kantons Basel-Landschaft, die Einführung der Parteirechte für kantonale und kommunale Behörden zu prüfen, verbunden mit der Einführung einer engeren Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und diesen Fachbehörden und mit der Prüfung, wie die Strafbehörden das Instrument der Einziehung konsequenter als heute einsetzen könnten.