Prüfung Gesetzliche Grundlagen Kantonaler Untergrund?
Postulat von Landrat Klaus Kirchmayr-Gosteli zusammen mit Franz Meyer (CVP) für den 5. Mai 2022
Der Untergrund des Kantons ist ein in weiten Teilen unreguliertes Gebiet. Aufgaben und Kompetenzen des Kantons bezüglich des Untergrunds sind mit Ausnahme der Trinkwasserförderung nur rudimentär bzw. gar nicht geregelt. Dies steht im Kontrast zum zunehmenden Interesse verschiedenster Stellen am Untergrund.
Seien es Fragen der tieferen Geothermie, die Prospektion/Förderung von Rohstoffen, die Nutzung des Untergrunds als Speicher oder vermehrte ausgedehnte Bautätigkeiten im Untergrund lassen diese Fragen akuter werden. Alle Nachbarländer der Schweiz haben aufgrund einer grösseren Bergbautradition die entsprechenden Grundlagen seit langem. Auch die Aufsicht ist dort klar geregelt.
Innerhalb der Schweiz ist der Kanton BL besonders exponiert, da diverse aktuelle und potenzielle Projekte in seinem Untergrund angesiedelt werden (Tiefengeothermie, Gasspeicher, Salzförderung, Cargo Souterain, ….)
Entsprechend wird die Regierung gebeten, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage zu prüfen und dem Landrat ein geeignetes Vorgehen vorzuschlagen. Dies könnte beispielsweise die Schaffung eines Gesetzes über die Nutzung und den nachhaltigen Schutz des kantonalen Untergrunds und/oder aber der Anstoss eines entsprechenden eidgenössischen Gesetzes via eine Standesinitiative sein.