Interpellation von Peter Hartmann für die Ratssitzung am 10. Dezember 2025

Der Lärm, welcher vom Rangierbahnhof Muttenz ausgeht und durch das mechanische Abbremsen der Güterwagen erzeugt wird, ist laut und aufgrund der hohen Frequenzen für das menschliche Ohr sehr lästig.

Gemäss Zeitungsbericht in der bz Basel vom 24. November 2025 wurden laut SBB im Jahr 2008 lärmoptimierte Bremselemente installiert, welche zu einer wesentlichen Lärmreduktion geführt hätten. Weiter teilten die SBB der bz Basel mit, dass die Lärmgrenzwerte eingehalten werden und deshalb keine zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen vorgesehen sind.

Im Gegensatz dazu empfinden viele Leute in Muttenz den Lärm des Rangierbahnhofs im Jahr 2025 und in den letzten Monaten als deutlich lauter als in den Vorjahren.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um Antwort auf folgende Fragen:

  1. Liegen dem Kanton die Lärmbeurteilung, das Lärmmodell und allfällige Messungen vor, auf welche sich die SBB beziehen in ihrer Aussage bzgl. Einhaltung der Grenzwerte?
  2. Von welchem Jahr datiert die Lärmbeurteilung der SBB?
  3. Der Rangierbahnhof wurde in den letzten 15 Jahre rundum erneuert, wie dies auch aus den Luftbildern des GeoView BL ersichtlich ist (siehe Beilage zu dieser Interpellation). Wurde der Rangierbahnhof in der Lärmbeurteilung im rechtlichen Sinne der Lärmschutz-Verordnung als bestehende Anlage oder als wesentlich geänderte Anlage beurteilt? Und wurden komplett neue Anlageteile (wie die aktuell stark störenden 32 Bremsanlagen der zweiten Stufe auf Höhe des Perrons zu Gleis 4) als Neuanlagen beurteilt?
  4. Ist dem Kanton bekannt, ob für die durchschnittliche tägliche Dauer der Lärmphasen (ti) ein Abzug vorgenommen wurde oder wurde darauf verzichtet, weil die störenden Geräusche nicht jeden Tag zur gleichen Zeit anfallen und die Dauer ebenfalls von Tag zu Tag variiert – und somit aus Sicht der Lärmbetroffenen dem Zufallsprinzip unterliegen?
  5. Welche weiteren Korrekturen (Einstufung der Anlage, Tongehalt, Impulsgehalt, Lästigkeit aufgrund der hohen Frequenzen, etc.) wurden bei der Lärmbeurteilung der SBB berücksichtigt?
  6. Welches waren bei der Lärmbeurteilung die fünf lautesten Punkte hinsichtlich der Grenzwerte der LSV und wie hoch sind die Lärmbelastungen ausgewiesen (Bitte um Angabe von den Gebäuden und der lautesten Geschosse)?
  7. Welches Güteraufkommen wurde in der Lärmbeurteilung angenommen und wie hoch war das Aufkommen im Jahr 2025 tatsächlich?
  8. Falls dem Kanton die Lärmbeurteilung der SBB vorliegt: wurde die Beurteilung aus Sicht des Kantons korrekt vorgenommen und entspricht sie noch der heutigen Realität?
  9. Ist der Kanton bereit, Lärmmessungen an verschiedenen Standorten über einen Zeitraum von mehreren Monaten durchzuführen oder solche von den SBB einzufordern?
  10. Massgebend für die Beurteilung des Rangierbahnhofs ist nicht nur die Umweltschutz-Gesetzgebung, sondern auch das Bundesgesetz über die Raumplanung. In Art. 3 (Planungsgrundsätze), Abs. 3, Buchstabe e heisst es dazu: „Wohngebiete sollen vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen möglichst verschont werden.“ Sieht der Kanton basierend auf dem Raumplanungsgesetz eine Möglichkeit, von den SBB einen besseren Lärmschutz für die Passagiere am Bahnhof und für die Wohnbevölkerung von Muttenz einzufordern?

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