Rechtsgleiche Behandlung: Strassen- und Gewässerbauprojekte auch öffentlich auflegen
Motion von Landrätin Regula Waldner für die Landratssitzung am 8. Juni 2023
Strassen- und Gewässerbauprojekte im Kanton Basel-Landschaft unterliegen keinem Baubewilligungsverfahren. Sie werden nach Strassengesetz (§ 14) oder Wasserbaugesetz (§ 21) in einem Nutzungsplanverfahren projektiert und so bewilligt. In der Praxis des Tiefbauamtes wie aber auch der Gemeinden ist dieses Verfahren offensichtlich zu kompliziert, sodass es in einem Grossteil der Fälle nicht angewendet wird. In der Konsequenz werden viele Bauprojekte realisiert, ohne dass eine Auseinandersetzung mit anderen Interessen stattfindet.
Es geht aber nicht nur um Neubauten. Unter dem Begriff „bewilligungsfreie Sanierung“ werden ohne Publikation zum Teil sehr grosse Eingriffe getätigt: Namentlich in der Nicht-Bauzone werden etwa massive Mauerkonstruktionen (z.B. Fall Ziefen, Bölchenstrasse oder Buuseregg) errichtet, Strassenverbreiterungen im Wald ohne obligatorisches Rodungsgesuch durchgeführt (Fall Rünenberg gemäss „Volksstimme“), Teerungen von Feldwegen (diverse) vorgenommen oder im Rahmen von wasserbaulichen Massnahmen geschützte und landschaftsprägende Uferbäume (offenbar Fall Rickenbächli) entfernt. Dies führt zu einer grossen Rechtsungleichheit, weil bei allen anderen Arten von vergleichbaren Bauten und Anlagen von Privaten ein Baubewilligungsverfahren zu durchlaufen ist und eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 des eidg. Raumplanungsgesetzes durch die Bau- und Umweltschutzdirektion eingeholt werden muss.
Während bei den Privaten u.a. die Einpassung und Koordination mit anderen Interessen stark gewichtet wird, können das Tiefbauamt und die Gemeinden ohne öffentliche Bekanntmachung offensichtlich nach ihrem eigenen Gutdünken walten. Damit verstossen sie gegen zwingendes Bundesrecht. Dies weckt bei weiten Bevölkerungskreisen grosses Unverständnis. Das rechtliche Gehör von Betroffenen wird durch die fehlende Einsprachemöglichkeit missachtet.
Andere Kantone, z.B. Aargau, Zürich und Zug, haben in ihrem Baugesetz verankert, dass auch Strassen- und Gewässerbauprojekte in einem Baubewilligungsverfahren wie ein privates Baugesuch öffentlich aufzulegen seien (sofern sie nicht in einem Nutzungsplanverfahren als Neuanlage beschlossen werden). Dieses einfache und schnelle Verfahren könnte als Gesetzesgrundlage auch für den Kanton Baselland wegweisend sein.
Der Regierungsrat wird um eine rechtsgleiche Behandlung ersucht, indem er im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz einen Passus aufnimmt, der zu einer Publikation in einem einfachen Baubewilligungsverfahren mit Einsprachemöglichkeit bei Tiefbauprojekten (Strassen- und Gewässerbau) führt.