Fragen von Landrat Peter Hartman für die Fragestunde am 15./16. Dezember 2021 

In einer 24-seitigen Broschüre hat der TNW im Vorfeld des Fahrplanwechsels über die Neuerungen und Änderungen zum Fahrplanwechsel vom 12. Dezember 2021 informiert. So profitieren Besitzerinnen und Besitzer eines U-Abo neu von Gutscheinen und recht kurzfristig wurde auch bekannt, dass das U-Abo nun definitiv trinational gültig ist.

Keine Erwähnung auf den 24 Seiten fand die massive Verkürzung der Gültigkeit von TNW-Mehrfahrtenkarten von 3 Jahren auf 1 Jahr ab Kaufdatum, welche mit dem Fahrplanwechsel in Kraft getreten ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung fragen,

  • ob die Regierung bzw. die Abteilung Öffentlicher Verkehr des Amts für Raumplanung zu dieser Kunden-unfreundlichen Änderung vorab informiert oder gar befragt wurde?
  • was der Grund für die massive Verkürzung der Gültigkeitsdauer von TNW-Mehrfahrtenkarten ist?
  • ob nicht vollständig verbrauchte Mehrfahrtenkarten anteilmässig zurückerstattet werden, wenn sie vor Ablauf eines Jahres nicht vollständig aufgebracht werden?