Rheintunnel
Fragen von Stephan Ackermann für die Ratssitzung vom 29. August 2024
Nach dem Fehler bei der AHV sind die Schätzungen zum Autobahnausbau nun ebenfalls in der Kritik. Im November entscheiden wir über den Ausbau der Autobahnen. Der Bund will dafür 5,3 Milliarden ausgeben. Die Zweifel sind berechtigt, ob die Prognosen, mit denen die Verwaltung die Kosten rechtfertigt, tatsächlich zutreffen. In der Theorie werden Staustunden als verlorene Arbeitszeit umgerechnet. Die neuesten Erkenntnisse zeigen, dass der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen sämtlicher Teilprojekte massiv niedriger ausfallen wird. Dieser sinkt von 184 Millionen auf 65 Millionen. Die Fehleinschätzung ist auf eine veraltete Berechnung des Bundesrats aus dem Jahr 2009 zurückzuführen. Diese Norm wird aktuell angepasst, vom Bund jedoch noch nicht angewandt. Der Kanton Schwyz hat bei der Umfahrung Küssnacht bereits den neuen Ansatz berücksichtigt. Der Nutzen der kürzeren Stauzeiten ist um 41 % tiefer als beim Ansatz, den der Bund verwendet.
- Von welchem volkswirtschaftlichen Nutzen und Risiken für das Baselbiet ging die Regierung bisher beim Rheintunnel aus und wie verändert sich das bei Verwendung der neuen Ansätze?
- Wie verändert der geplante Rheintunnel die Verkehrsströme auf unserem untergeordneten Strassennetz? Wie müsste dieses ausgebaut werden bzw. welche Entlastungen ergeben sich?
- Mit welchen Folgekosten muss im Baselbiet bei Kantons- und Gemeindestrassen gerechnet werden, die infolge von Stauverlagerungen und veränderten Verkehrsführungen und Fahrverhalten gerechnet werden?
Stephan Ackermann
Fraktionspräsident und Landrat WK Pratteln