Fragen von Landrat Stephan Ackermann für die Landratssitzung am 22. Juni 2023

Die Wiedereröffnung der Rheinstrasse, der Lückenschluss via Lohagstrasse und die temporäre Schliessung der Rauricastrasse geben viel zu reden. Gemäss KRIP gibt es im Gebiet Salina Raurica eine Kantonsstrasse, diese ist ab Dezember 2022 eindeutig die Rauricastrasse, da die Gemeinden für den Unterhalt der Rheinstrasse aufkommen.  Die in der Presse und im Kommissionsbericht der BPK vorgestellten Lösungen sehen nun vor, die Rauricastrasse temporär zu sperren und die Rheinstrasse temporär wieder durchgehend für den MIV zu öffnen. Neben den Kosten ist auch die rechtliche Situation unklar.

  1. Wie kann der Kanton gegen den Willen der betroffenen Gemeinden über eine Strasse verfügen, welche de facto bereits eine Gemeindestrasse ist?
  2. Wie wird bei einer Wiedereröffnung der alten Rheinstrasse das rechtliche Gehör gewährt für betroffene MieterInnen und LiegenschaftseigentümerInnen, welche gemäss der aktuellen rechtskräftigen Situation keine Lärm-Grenzwertüberschreitungen mehr haben, aber bei einer Wiedereröffnung erneut von Grenzwertüberschreitungen betroffen wären?
  3. Wie lange könnten allfällige Einsprachen, den Bau der Lohagstrasse – die für die Gemeinden, den Regierungsrat und die BPK die geeignetste Lösung des Problems wäre – wie auch eine durchgehenden aber vorübergehende Wiedereröffnung der Rheinstrasse für den MIV bis zur Wiedereröffnung der Rauricastrasse, verzögern?