Interpellation von Peter Hartmann für die Landratssitzung vom 22. April 2021
Für sehr viele Pflanzenschutzmittel haben das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Umwelt bei den Zulassungsbewilligungen Auflagen zum Schutz der Oberflächengewässer verfügt. Es geht dabei um Auflagen zur Verminderung von Drift und Abschwemmung.
Die zulässigen Abstände für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu Gewässern sind unterschiedlich und können bis zu 100 m betragen. Diese Abstände können verringert werden, wenn gewisse Massnahmen zur Risikoreduktion getroffen werden, so z.B. der Einsatz von speziellen Düsen, die Wahl eines geringeren Sprühdrucks und einer tieferen Fahrgeschwindigkeit oder Spritzen nur bei Windstille oder schwachem Wind.
Wichtig sind begrünte Pufferstreifen sowie die Respektierung der Auflagen der kommunalen Zonenreglemente, insbesondere bezüglich der Auflagen für die Uferschutz- und Grünzonen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen:

  1. Wie und nach welchem Konzept kontrolliert die kantonale Verwaltung die Einhaltung der eingangs aufgeführten Auflagen zum Schutz der Oberflächengewässer?
  2. Wie viele Kontrollen werden bei Landwirten und Gärtnereien durchgeführt (Jahresdurchschnitt in den letzten 3 Jahren)?
  3. Wird bei den Kontrollen auch erfasst, ob und welche Massnahmen zur Risikoreduktion berücksichtigt werden?
  4. Werden im Rahmen der Kontrollen auch Proben von Boden und Pflanzen genommen und dabei die chemischen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln analysiert, um die Einhaltung der erhöhten Abstände zu prüfen – und falls ja, wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die chemischen Analysen?
  5. Wie viele Verstösse wurden bisher festgestellt und welches waren die Schritte, welche bei Verstössen eingeleitet wurden?

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