Interpellation von Anna-Tina Groelly für die Ratssitzung am 27. November 2025

Der Bund hat am 26. September 2025 seinen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) veröffentlicht. Die Fachstellen und NGOs haben aus Sicht der Zivilgesellschaft Bilanz gezogen und am 28. Oktober 2025 einen Parallelbericht veröffentlich. Dieser zeigt deutlich: Die Schweiz schneidet bei der Umsetzung der Konvention ungenügend ab. Es fehlt an einer kohärenten nationalen Strategie, an ausreichenden finanziellen Mitteln sowie an einer systematischen Koordination zwischen Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft.

Die starke Zunahme an geschlechterbezogener Gewalt im Jahr 2025 zeigt, dass bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Bereich Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Koordination noch erhebliche Lücken bestehen. Es fehlt an Schutzunterkünften, insbesondere in ländlichen Gebieten[1].

Im ausführlichen Postulatsbericht 2019/815 sind die Schutz- sowie die heute bestehenden Notunterkünfte aufgeführt. Nach der Überweisung der Motion 2025/23 von Caroline Mall stellen sich grundsätzliche Fragen zu Schutzplätzen für alle vulnerablen Personengruppen, d.h. auch für behinderte, geflüchtete oder LGBTIQ+Menschen:

  1. Teilt der Regierungsrat nach Erscheinen des neuen Berichts zur Umsetzung der IK die Ansicht, dass in der Nordwestschweiz Schutzplätze für betroffene Menschen fehlen?
  2. Wie kann der Regierungsrat gewährleisten, dass in der Nordwestschweiz die vom Europarat empfohlene Norm umgesetzt wird (ein Familienzimmer pro 10 000 Einwohner:innen)?
  3. Welche Strategie sieht der Regierungsrat vor, um die Lücken zu schliessen?
  4. Wie gedenkt der Regierungsrat die grösseren Gemeinden im Kanton einzubinden?
  5. Wie können neue Schutzplätze adäquat finanziert werden?
  6. Welche Unterstützung erwartet der Kanton Basel-Landschaft vom Bund?

[1]  https://www.ebg.admin.ch/de/istanbul-konvention (S.125 und S.149)