Dringliche Interpellation: Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) verpflichtet die Kantone dazu, dass sie in ihrer Gesetzgebung das für ihr Gebiet zuständige Kontrollorgan bezeichnen und ein entsprechendes Pflichtenheft erstellen.
Mit dem Kantonalen Gesetz in BL zum Vollzug des Bundesgesetzes (GSA) wurde eine Grundlage geschaffen, die den Kanton im Bauhaupt- und Baunebengewerbe dazu verpflichtet, ein durch die Sozialpartner getragenes paritätische Kontrollorgan einzusetzen. Seit dem 1. Januar 2017 besteht kein Leistungsauftrag des Kantons an ein funktionsfähiges, paritätisches Kontrollorgan mehr und die beteiligten Akteure haben öffentlich bestätigt, dass im Kanton seit Jahresbeginn keine Schwarzarbeitsmarktkontrollen im Bereich Bau stattfinden.
Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Schritte unternimmt der Regierungsrat, um Schwarzarbeit auf dem Bau trotz fehlendem Leistungsauftrag zu verhindern?
- Ist der Regierungsrat gewillt, dem Parlament baldmöglichst eine Gesetzesänderung vorzulegen, der die Schwarzarbeitsmarktkontrolle auch im Bauhaupt- und Baunebengewerbe als eine hoheitliche Aufgabe definiert, die nur delegiert werden kann, wenn ein funktionsfähiges Kontrollorgan der Sozialpartner zur Übernahme eines Leistungsauftrages zur Verfügung steht?
- Ist der Regierungsrat bereit, in der aktuellen Situation Schwarzarbeitsmarktkontrollen im Bausektor durch das KIGA vornehmen zu lassen, um das Bundesgesetz erfüllen zu können?