Motion von Meret Franke für den Landrat vom 25. März 2021
Das Velo gewinnt sowohl als Freizeit- als auch als Pendlerfahrzeug stetig an Bedeutung und sollte gezielt gefördert werden.
Eine konsequente Veloförderung stellt neben einem guten Veloroutennetz auch sichere Abstellplätze an den Start- und Zielorten zur Verfügung. Velos dürfen zwar auch auf dem Trottoir abgestellt werden, das führt aber insbesondere an stark frequentierten Orten zu unübersichtlichen Situationen und ist für alle Verkehrsteilnehmenden unbefriedigend.
Ein guter Veloabstellplatz ermöglicht ein platzsparendes, geordnetes Abstellen des Velos, bietet die Möglichkeit, das Velo anzuschliessen und hat im Idealfall einen Witterungsschutz und eine Ladestation für das E-Bike.
Mit dem „Handbuch Veloparkierung – Empfehlungen zu Planung, Realisierung und Betrieb“, herausgegeben vom Bundesamt für Strassen und der Velokonferenz Schweiz, liegt eine Umfassende Vollzugshilfe für die Erstellung solcher Veloabstellplätze vor.
Dieses Handbuch ist auch Grundlage für die beiden nationalen SN-Normen 640 065 „Parkieren – Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen“ und SN 640 066 „Parkieren – Projektierung von Veloparkierungsanlagen“. Herausgeber dieser Normen ist der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Die minimal erforderliche Zahl der Abstellplätze für Velos stützt sich auf die Richtwerte der VSS Norm SN 640 065 «Parkieren – Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen».
Im Baselbiet werden in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) in §70 zwar «Abstellplätze für Velos/Mofas» erwähnt, eine Mindestzahl wird aber nicht definiert.
Die Regierung wird gebeten, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit bei baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen sowie an stark frequentierten Orten wie ÖV-Haltestellen oder Einkaufszentren eine Mindestzahl Veloabstellplätze sichergestellt werden kann.
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