Motion von Simon Tschendlik für die Ratssitzung am 26. Juni 2025

Der Wald des Kantons Basel-Landschaft ist eine zentrale Infrastruktur unseres Gemeinwesens. Er erbringt eine Vielzahl von gesellschaftlich und ökonomisch wertvollen Leistungen:

  • Schutzfunktion: Prävention von Steinschlag, Erosion und Hochwasser, insbesondere in Siedlungsnähe und entlang der Verkehrsachsen.
  • Klimaleistung: Kohlenstoffspeicherung, Klimaregulation und Kühlung des Lokalklimas.
  • Artenvielfalt: Erhalt seltener und bedrohter Arten, Vernetzung von Lebensräumen.
  • Soziale und gesundheitliche Leistungen: Erholung, Naturerlebnis, Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit.
  • Regionale Wertschöpfung: Nachhaltige Holznutzung, Wertschöpfungsketten im Holzbau und Energieholz, Schaffung von Arbeitsplätzen (Dies Derzeit aber unter den Gesethungskosten).

Die langfristige Sicherung dieser Leistungen erfordert kontinuierliche Investitionen in Pflege, Erhaltung und Erschliessung des Waldes. Dabei handelt es sich betriebswirtschaftlich und fachlich um Investitionen mit hohem volkswirtschaftlichem Nutzen und intergenerativem Wert.

Jungwaldpflege, Schutzwaldpflege, Biodiversitätsförderung, Waldpflege im Klimawandel und Wiederherstellungen von Schadflächen sind Massnahmen, deren Wirkung erst über Jahrzehnte sichtbar wird – mit umso grösserer Wirkung und NachhaltigkeitTrotz dieser offensichtlichen Investitionsnatur erfolgt die heutige Finanzierung dieser Massnahmen in Basel-Landschaft primär über das laufende, konsumtive Budget.

Dies hat mehrere gravierende Nachteile:

1. Volatile Finanzierung
In finanziell schwierigen Jahren geraten forstliche Pflege- und Erhaltungsprojekte regelmässig unter Druck und werden gegenüber anderen Pflichtausgaben zurückgestellt oder gekürzt. Dies konterkariert den Anspruch einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und führt zu einem Aufschieben von notwendigen Massnahmen mit langfristig höheren Folgekosten.

2. Fehlende Planungssicherheit
Waldeigentümerinnen und Forstbetriebe, insbesondere in gemeinschaftlichen und öffentlichen Eigentumsformen, benötigen langfristige Planungsgrundlagen. Ohne garantierte Investitionsmittel ist eine vorausschauende Pflege, die sich an langfristigen ökologischen und betriebswirtschaftlichen Zielen orientiert, nicht möglich. Das Resultat sind kurzfristige, punktuelle Massnahmen statt strategisch durchdachter Waldpflege.

3. Ungleichbehandlung gegenüber anderen Infrastrukturen
Vergleichbare Bereiche wie Infrastrukturbauten (Strassen, Brücken), Wasserbauten oder Gebäudesanierungen werden im Finanzhaushalt des Kantons richtigerweise als Investitionen geführt und über das Investitionsbudget mit Amortisationsplanung finanziert. Der Wald als tragende grüne Infrastruktur unseres Kantons verdient die gleiche finanzpolitische Behandlung. Seine Funktionen für den Schutz, das Klima und die Lebensqualität der Bevölkerung sind dauerhaft und langfristig.

4. Zunehmende Herausforderungen durch neue Wetter extreme
Die Wälder der Schweiz und des Baselbiets stehen in den kommenden Jahrzehnten unter massiv steigendem Anpassungsdruck: Hitze, Trockenheit, Schädlinge und Sturmschäden werden erhebliche zusätzliche Investitionen erforderlich machen, um die ökologischen und Schutzleistungen des Waldes zu sichern. Ein Finanzierungssystem, das diese Investitionen jedes Jahr neu dem politischen und finanziellen Tagesgeschäft unterwirft, ist diesem strategischen Auftrag nicht gewachsen.

5. Langfristige Sicherung des lokalen Know-How
Durch die volatile Finanzierung geht in vielen fällen der kontinuierliche Aufbau von Know-How verloren. Qualifizierte und Erfahrene Forstleute sind heute in allen Branchen gefragt. Arbeitgeber, welche keine Sicherheiten und attraktive Arbeitsbedingungen bieten können, weil keine sichere Planungsgrundlagen und langfristige Partnerschaften mit der Öffentlichkeit exisitieren, gehen der Branche verloren.

Vergleich mit anderen Kantonen
Andere Kantone haben diese Herausforderungen erkannt oder lösen dies elegant:

  • Kanton Zürich führt forstliche Pflegeleistungen mit klarer langfristiger Perspektive und finanziert sie kontinuierlich als Teil der langfristigen Investitionsplanung.
  • Kanton Solothurn stützt sich auf zielgerichtete Topf-Budgetierungen für Schutzwald und Biodiversität, die langfristig orientiert und entkoppelt vom kurzfristigen Budgetspielraum eingesetzt werden.

Der Wald ist keine rein natürliche Gegebenheit, sondern eine durch Generationen gestaltete und zu erhaltende Infrastruktur. Seine Leistungen sind systemrelevant und in Zeiten neuer Wetterphänomene wichtiger denn je. Es ist aus Sicht einer modernen und nachhaltigen Finanzpolitik angezeigt, forstliche Pflege- und Erhaltungsprojekte im Kanton Basel-Landschaft künftig als Investitionen zu führen, um die notwendige Kontinuität, Planungssicherheit und Verbindlichkeit herzustellen.

Dies stärkt:

  • die ökologische und gesellschaftliche Leistungskraft des Waldes
  • die Wirtschaftlichkeit der Forstbetriebe
  • den langfristigen Schutz der Bevölkerung
  • die Position des Kantons als verantwortungsvoller und weitsichtiger Waldeigentümer.

Antrag: Der Regierungsrat wird gebeten, dem Landrat eine Vorlage zur Anpassung der Finanzpolitik und Haushaltsführung des Kantons Basel-Landschaft vorzulegen, mit folgendem Ziel:

  1. Forstliche Pflege- und Erhaltungsprojekte (Jungwaldpflege, Schutzwaldpflege, Waldwegeunterhalt, Biodiversitätsmassnahmen, klimaangepasste Waldentwicklung) werden künftig als Investitionen im Finanzhaushalt geführt.
  2. Die Finanzierung dieser Massnahmen erfolgt im Rahmen des ordentlichen Investitionsprogramms des Kantons (Investitionsrechnung), unabhängig vom konsumtiven Budget.
  3. Der Regierungsrat stellt sicher, dass die Mehrjährige Investitionsplanung einen verbindlichen Rahmen für die Umsetzung forstlicher Investitionen schafft und darüber jährlich im Investitionsbericht an den Landrat Rechenschaft gibt.