Soziale Kinderbetreuungs-Abzüge
Postulat von Julia Kirchmayr-Gosteli für die Landratssitzung vom 11. Februar 2021
Das Bedürfnis Familie und Beruf vereinbaren zu können hat dazu geführt, dass ein vielfältiges Angebot von familienergänzender Kinderbetreuung entstanden ist. Dennoch geben gemäss dem Familienbericht 2020 gut die Hälfte der Gemeinden an, weiteren noch nicht gedeckten Bedarf an FEB zu haben (Familienbericht 2020, Ziff. 4.5.4).
Der von der Regierung präsentierte Familienbericht zeigt einen bedeutenden Rückstand des Kantons BL beim Betreuungsangebot, welches der Staat, insbesondere die Gemeinden, den Familien anbieten können. Der Kanton BL befindet sich im entsprechenden Kantonsvergleich auf den hintersten Plätzen.
Eine gut ausgebaute externe Kinderbetreuung ist nicht nur im Interesse der Wirtschaft, welche Berufsleute im aktiven Wirtschaftsleben halten kann, sondern auch im Interesse des Staates, welcher ein hohes Interesse daran hat, dass seine Einwohner und Einwohnerinnen ein Standbein im Berufsleben behalten. Dies führt bei Lebensbrüchen zu weniger Armut und für den Staat zu weniger Sozialkosten.
Aktuell leisten sich in erster Linie Gutverdienende eine externe Kinderbetreuung. Bei tieferen Einkommen existiert ein Negativ-Anreiz, da die hohen Kosten dazu führen, dass das verdiente Zusatzeinkommen praktisch vollständig durch die Kinderbetreuungskosten aufgefressen wird. Hohe Kitakosten verdrängen so vor allem die Frauen aus dem aktiven Berufsleben – was weder im Sinne der betroffenen Familien, der Wirtschaft noch des Staates sein kann.
Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie der bestehende Kinderbetreuungs-Abzug bei den Steuern sozialer ausgestaltet werden könnte. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass kein Negativ-Anreiz besteht, Kinder extern betreuen zu lassen und dass sich externe Kinderbetreuung alle leisten können.
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