Postulat von Julia Kirchmayr-Gosteli für die Landratssitzung vom 11. Februar 2021
Das Bedürfnis, Familie und Beruf vereinbaren zu können, hat dazu geführt, dass ein vielfältiges Angebot von familienergänzender Kinderbetreuung entstanden ist. Dennoch geben gemäss dem Familienbericht 2020 gut die Hälfte der Gemeinden an, weiteren noch nicht gedeckten Bedarf an FEB zu haben (Familienbericht 2020, Ziff. 4.5.4).
Der von der Regierung präsentierte Familienbericht zeigt einen bedeutenden Rückstand des Kantons BL beim Betreuungsangebot, welches der Staat, insbesondere die Gemeinden, den Familien anbieten können. Der Kanton BL befindet sich im entsprechenden Kantonsvergleich auf den hintersten Plätzen.
Ein seit Jahren bewährtes Modell der familienergänzenden Betreuung ist die Betreuung durch Tageseltern. Dieses Modell ermöglicht eine sehr hohe Flexibilität insbesondere auch bei unregelmässigen Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit. Insbesondere in kleineren Gemeinden ohne ausgebaute Kinderbetreuungsstrukturen hat sich dieses Modell bewährt. Auch für die Gemeinden ist das Tageseltern-Modell sehr vorteilhaft, ist es doch vergleichsweise günstig.
Weitere Vorteile des Tageseltern-Modells sind, dass beide Elternteile im Arbeitsprozess verbleiben können sowie die Förderung des sozialen Zusammenhalts in den Gemeinden/Quartieren.
Durch die Schaffung von Anreizen könnten mehr potenzielle Tageseltern gewonnen werden und dieses bewährte Modell könnte so einen höheren Anteil am familienergänzenden Betreuungsangebot gewinnen.
Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wie Tageseltern steuerlich stärker entlastet werden können, um die Attraktivität des Tageseltern-Modells zu steigern. Insbesondere soll geprüft werden, ob Tageseltern für die Betreuung von Tageskindern einen der entsprechenden Nutzung proportionalen Abzug von «Arbeitszimmern» gewährt werden kann.
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