Tempo 30 auf kantonalen Hauptstrassen (innerorts)
Postulat von Karl-Heinz Zeller und Marco Agostini für den Landrat vom 27./28. Januar 2021
Man hört immer wieder, dass die Reduktion von 50 auf 30 km/h auf kantonalen Hauptstrassen innerorts den Verkehrsfluss erschweren würde, oder der Verkehr sogar zum Erliegen käme. Die Erfahrungen, wie z.B. in Köniz, zeigen aber genau das Gegenteil auf: weniger Staus, weniger Stop-and-go’s und mehr Verkehrsfluss. Tempo-30-Zonen auf kommunalen Strassen wurden bereits im Kanton Baselland in vielen Gemeinden erfolgreich eingeführt.
Andere positive Faktoren, wie Lärmminderung, Abgasreduktion, mehr Sicherheit, weniger Gesundheitsschäden bei Anwohnerinnen und Anwohnern, Reduktion von aggressiven und sportlichen Beschleunigungsvorgängen etc., sind schon umfangreich geprüft und belegt worden.
Das BAFU sagt zu Tempo-30 auf Hauptstrassen: «Wirksam, günstig, verhältnismässig.»
In Absprache und mit der Zustimmung der betroffenen Gemeinden soll der Kanton Tempo-30 (innerorts) und die dazu nötigen baulichen Massnahmen auf Kantonsstrassen einführen.
Die Regierung wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in welcher Form Tempo-30 auf kantonalen Hauptstrassen eingeführt werden kann.
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