Dringlich eingereichte Fragen von Landrat Michael Bürgin für die Ratssitzung vom 15. September 2022

Die Stromanbieter unterscheiden in Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis (Grundgebühren) stellt für die Konsument*innen oft eine Blackbox dar. Und der Sinn einer Erhöhung erschliesst sich nur bedingt. Bei der EBL zum Beispiel wird der Grundpreis pro kW von CHF 44.20 auf CHF 45.50 erhöht, was einer Erhöhung von 3% entspricht. Der Arbeitspreis pro kWh wird von 12.85 Rp. auf 16.00 Rp./kWh erhöht, was einer Erhöhung von rund 20% entspricht.

Nach Meinung von Michael Bürgin sollte sich nur der Arbeitspreis erhöhen. Er richtet folgende Fragen an die Regierung:

  1. Wie wird die Errechnung des Grundpreises vom Kanton überwacht?
  2. Als wie sinnvoll erachtet der Regierungsrat diese Erhöhung?
  3. Wie wird der*die Konsument*in davor geschützt, dass sich Stromanbieter an der Krise bereichern?