Motion von Bálint Csontos für die Landratssitzung vom 25. März 2021
Die Grundlagen der Raumplanung und der Verkehrsplanung finden sich in den Richtplänen, Nutzungsplänen/Bauprojekten und generellen Projekten (RBG/Strassengesetz). Die sehr langen Planungszyklen respektive die sehr lange Zeit, welche zwischen Planungsstart und Realisierung verstreicht, sind in zweierlei Hinsicht problematisch: Sie wirken innovationshemmend und sie erschweren schnelles Handeln, also schnelle Anpassung an veränderte Umstände. Mit der heutigen Situation kommt es vor, dass grosse Infrastrukturprojekte 30 Jahre oder länger geplant werden und entsprechend die dahinterstehende Idee bereits 30 Jahre alt ist und dem damaligen Kenntnisstand sowie den damaligen Bedürfnissen entspricht. Je länger die Planung eines Vorhabens dauert, desto eher wird das Projekt in sich widersprüchlich, weil sich die Umstände geändert haben. Es resultieren entweder Planungen, die starr sind und die heutigen Anforderungen nur noch teilweise erfüllen oder Planungsleichen. Im Interesse der Handlungsfähigkeit des Kantons wäre es also, einen Anreiz für kürzere Planungszyklen zu schaffen oder die Planung auf der grundsätzlichen Ebene regelmässig zwingend zu hinterfragen.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, eine Vorlage mit dem folgenden Inhalt zu erarbeiten:

  • Einführung eines Verfallsdatums/einer Verfallzeit für die oben aufgeführten Planungsbeschlüsse. Nach Ablauf der Verfallzeit müssen die Beschlüsse kritisch hinterfragt und gegebenenfalls zur Weitergeltung erneuert werden.

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