Nein zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes
Das Existenzminimum ist unantastbar!
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Die Revision des Sozialhilfegesetzes überschreitet eine rote Linie: Zukünftig soll der Grundbedarf nach zwei Bezugsjahren um 40 Franken gekürzt werden. Diese zusätzliche Beschneidung der Lebensgrundlage von Menschen, welche bereits am Existenzminimum leben, ist nicht hinnehmbar.
- Abbauvorlage auf dem Rücken der Schwächsten der Gesellschaft: Mit der Vorlage wird Armut einmal mehr stigmatisiert und als selbstverschuldet dargestellt. Mit der Realität hat das wenig zu tun. Rund 30 Prozent der Sozialhilfebeziehenden sind erwerbstätig, die überwiegende Mehrheit will arbeiten. Armut betrifft vor allem allein erziehende Frauen, Kinder und Jugendliche.
- Teure Experimente statt echter Hilfe: Die Revision sieht die Schaffung eines kantonalen Assessmentcenters vor, dessen Nutzen völlig unklar ist. Für dieses Experiment werden Millionen investiert, während die Schwächsten mit Kürzungen bestraft werden.
Die Revision des Sozialhilfegesetzes überschreitet eine rote Linie: Zukünftig soll der Grundbedarf nach zwei Bezugsjahren um 40 Franken gekürzt werden. Der Grundbedarf wird von der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zur Sicherung der sozialen Existenz festgelegt und ermöglicht eine menschenwürdige Lebensführung. Mit 997 Franken liegt dieser in Baselland bereits heute neun Franken unter der Empfehlung der SKOS.
Eine Sozialpolitik, die davon ausgeht, dass die Ursache von Armut bei den Menschen selbst liegt, führt zu Stigmatisierung. Die geplante Kürzung des Grundbedarfs impliziert, dass Armutsbetroffene ihre Situation selbst verschuldet haben, arbeitsunwillig sind und deshalb bestraft werden müssen. Für diese Annahmen fehlt jegliche Evidenz. 30 Prozent der Sozialhilfebeziehenden sind erwerbstätig und die überwiegende Mehrheit will arbeiten. Doch gerade für Frauen mit Kindern ist es teilweise schwierig, eine gut bezahlte Arbeit zu finden. Es liegt also auch am Arbeitsmarkt, dass nicht alle Menschen beschäftigt werden können.
Die grösseren Gemeinden im Baselbiet, in welchen die meisten Betroffenen leben, verfügen über eine professionelle Sozialberatung, welche die Menschen bei der Stellensuche unterstützt und an Arbeitsprogramme vermittelt. Die Revision sieht die Schaffung eines kantonalen Assessmentcenters vor, dessen Nutzen völlig unklar ist. Für dieses Experiment werden Millionen investiert, während die Schwächsten mit Kürzungen bestraft werden. Das ist nicht vertretbar.